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GLASKLARFENSTERDIENST
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungsleistungen der Glasklar Fensterdienst e.K. Sie sind bewusst kurz gehalten und in der Sprache geschrieben, in der wir auch am Telefon reden.

Stand: 1. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Glas- und Fensterreinigung zwischen der Glasklar Fensterdienst e.K., Jungbuschstraße 22, 68159 Mannheim (nachfolgend „Glasklar“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Glasklar ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn Glasklar die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die auf der Website genannten Preise sowie das Ergebnis des Scheibenrechners sind unverbindliche Schätzungen und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Glasklar eine Anfrage schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder mit der Leistung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

Verbindlich ist ausschließlich der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Weicht der tatsächliche Umfang vor Ort erheblich von der Zählung des Kunden ab, teilt Glasklar dies vor Arbeitsbeginn mit; der Kunde kann den Auftrag dann kostenfrei anpassen oder absagen.

§ 3 Leistungsumfang

Glasklar reinigt Glasflächen einschließlich Rahmen und Fensterbank. Nicht Gegenstand des Vertrages sind Dachrinnen, Dachflächen, Photovoltaikmodule, Fassadenflächen, Innenreinigung von Räumen sowie Arbeiten in Seilzugangstechnik.

Gereinigt wird mit entmineralisiertem Wasser, ohne Zusatz von Tensiden. Aus fachlicher Sicht bereits vorhandene Beschädigungen wie Verkratzungen, Korrosionsschäden, Blindwerden der Isolierverglasung, Kalkeinbrand oder Bauschmutzverklebungen lassen sich durch eine Reinigung nicht beheben. Glasklar weist auf solche Befunde vor Beginn hin; sie stellen keinen Mangel der Reinigungsleistung dar.

Arbeiten oberhalb von etwa acht Metern Arbeitshöhe sowie Glasrestaurierungsarbeiten werden gesondert nach vorheriger Besichtigung angeboten.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Flächen zugänglich sind, Fensterbänke frei geräumt sind und — soweit erforderlich — ein Wasseranschluss und eine Stromquelle genutzt werden dürfen. Entstehende Kosten für Wasser und Strom sind geringfügig und werden nicht gesondert berechnet.

Kann Glasklar die vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausführen, gilt § 6 entsprechend.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnung wird nach Ausführung der Leistung gestellt und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zahlbar. Barzahlung ist nicht möglich.

Bei Privatkunden wird der Lohnanteil auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, damit er als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Termine, Absage und Wetter

Termine werden verbindlich vereinbart. Sagt der Kunde einen Termin später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab oder ist das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zugänglich, kann Glasklar 50 Prozent des vereinbarten Preises als Ausfallentschädigung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Bei Frost unter minus zwei Grad Celsius, Sturm ab Windstärke 6 oder Gewitter kann Glasklar Außenarbeiten aus Gründen der Arbeitssicherheit verschieben. Der Ersatztermin erfolgt zeitnah; ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verschiebung besteht nicht.

Regen nach der Reinigung stellt keinen Mangel dar und begründet keinen Anspruch auf Nachreinigung.

§ 7 Dauerleistungen (Schaufenster-Abo)

Verträge über wiederkehrende Reinigungstouren werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und monatlich abgerechnet.

Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Fällt ein Turnustermin auf einen gesetzlichen Feiertag in Baden-Württemberg, wird er auf den nächsten Werktag verlegt.

§ 8 Mängel und Gewährleistung

Der Kunde zeigt erkennbare Mängel der Reinigungsleistung innerhalb von zwei Werktagen nach Ausführung an. Glasklar bessert berechtigte Mängel unentgeltlich nach.

Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

§ 9 Haftung und Versicherung

Glasklar unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Die aktuelle Versicherungsbestätigung wird auf Anfrage vor Auftragsbeginn vorgelegt.

Glasklar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für bereits vor Arbeitsbeginn vorhandene Schäden an Glas, Rahmen, Dichtungen oder Beschlägen haftet Glasklar nicht. Solche Vorschäden werden vor Beginn dokumentiert, soweit sie erkennbar sind.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Über diese Website werden keine Verträge geschlossen; es findet kein Online-Verkauf statt. Wird ein Vertrag ausschließlich per Telefon, E-Mail oder in der Wohnung des Kunden geschlossen, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu.

Der Widerruf ist formlos möglich, zum Beispiel per E-Mail an hallo@glasklar-fensterdienst.de. Über das Widerrufsrecht und dessen Folgen belehren wir vor Vertragsschluss gesondert in Textform.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schuldet er bei einem späteren Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung dieser Website.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 1. September 2026.